Landschaftsarchitektur hat die Aufgabe, mit künstlerisch-ästhetischen und architektonischen Mitteln eine spannungsvolle Beziehung zwischen Menschen, der bebauten Umwelt und der Natur zu definieren.
Landschaftsarchitekten erarbeiten Konzepte für öffentliche und private Freiflächen. Das Spektrum der Aufgaben reicht von der Planung des klassischen Hausgartens bis hin zur Rekultivierung und Neustrukturierung ehemaliger Industrie- und Gewerbeflächen.
Es umfasst die Planung von Gärten und Parkanlagen, der Freiräume in Gewerbe-, Industrie- und Wohngebieten, von Stadtplätzen, Fußgängerzonen, Promenaden, innerstädtischen Grünflächen, Sport- und Spielplätzen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen.
Dabei trägt sie eine wesentliche gestalterische Verantwortung für den Zustand der natürlichen Lebensgrundlagen, im Wechselspiel mit der sozialen und gebauten Umwelt.
Landschaftsarchitektur ist Ausdruck des Zeitgeistes, ist kulturelle Sprache sowie Erhalt und Neuinterpretation im urbanen und ländlichen Raum.